(Obermann, SWK 19/2012, S. 873)
Die Entnahme von Wertpapieren aus dem Betriebsvermögen und Übertragung auf ein privates Wertpapierdepot, führe zu abweichenden Besteuerungsfolgen und zu Steuererklärungspflichten. Darüber hinaus führe diese Entnahme im Vergleich zur Entnahme von ebenfalls schedulenbesteuertem Grund und Boden zu unterschiedlichen einkommensteuerlichen Konsequenzen.
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