Wirtschaftsrecht

Insolvenzeröffnung unterbricht Schiedsverfahren: Fortsetzung als Prüfungsprozess?

Univ.-Prof. RA Dr. Hubertus Schumacher / Univ.-Ass. Dr. Nina Köchl

Durch Vereinbarung einer Schiedsklausel kommen der staatlichen Gerichtsbarkeit nur mehr jene Kompetenzen zu, die ihr die ZPO ausdrücklich zuweist (§ 578 ZPO). Wird freilich über das Vermögen der schiedsbeklagten Partei während des behängenden Schiedsverfahrens ein Insolvenzverfahren eröffnet, kommt es zu Verzahnungen der staatlichen Gerichtsbarkeit mit der Schiedsgerichtsbarkeit, deren Auswirkungen in Lehre und Rechtsprechung nicht hinlänglich geklärt sind. Die Geltendmachung und Durchsetzung der im Schiedsverfahren verfangenen und im Insolvenzverfahren bestrittenen Forderung ist Gegenstand der folgenden Darstellung. Insb gehen die Autoren der Frage nach, ob und unter welchen Umständen die Durchführung eines Prüfungsprozesses im Schiedsverfahren möglich ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/414

16.07.2012
Heft 7/2012
Autor/in
Hubertus Schumacher

Univ.-Prof.i.R. Dr. Hubertus Schumacher ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Präsident des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs in Liechtenstein.

Nina Köchl

Univ.-Ass. Dr. Nina Köchl ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Schiedsverfahren, allgemeines Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht.