Das in BGBl 1994/153 kundgemachte Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1994 enthält einige handelsrechtliche Änderungen, die kurz vorgestellt werden sollen. Anlaß für das Gesetz war eine Reihe von Großinsolvenzen im Frühjahr 1993. Die handelsrechtlichen Vorschriften sollen vor allem prophylaktisch wirken, wobei der Gesetzgeber von der Bedeutung der Rechnungslegungsvorschriften für diesen Zweck ausgeht. Angemerkt sei, daß durch die EWR-Transformationsgesetzgebung bis Ende 1995 die Größenkriterien für die Prüfungs- und Offenlegungspflicht von Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co deutlich herabgesetzt werden müssen, sodaß daraus weitere Folgerungen zu erwarten sind (vgl dazu Reidinger in Doralt/Nowotny, Der EG-rechtliche Anpassungsbedarf im österreichischen Gesellschaftsrecht, 198 ff).
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