Beiträge

Insolvenzverwalter als Adressaten des anwaltlichen Berufs- und Standesrechts

Dr. Susanne Fruhstorfer / Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger

In Österreich werden "fast immer"1 Rechtsanwälte und kaum jemals Angehörige anderer Berufszweige (zB Unternehmensberater) zu Insolvenzverwaltern bestellt. Die daraus resultierende Frage, inwieweit Anwälte in dieser Funktion dem anwaltlichen Berufs- und Standesrecht (insb der RAO und den RL-BA 2015) unterliegen, hat bislang aber nur wenig Aufmerksamkeit erfahren. Der vorliegende Beitrag geht einschlägigen Grundsatzfragen nach und exemplifiziert die Antworten darauf anhand ausgewählter Themenkreise.2

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/93

12.07.2022
Heft 3/2022
Autor/in
Susanne Fruhstorfer

Dr. Susanne Fruhstorfer M.iur. (Trier) ist Rechtsanwältin in Wien und CEE Head of Restructuring & Insolvency bei Taylor Wessing.

Tätigkeitsschwerpunkte: Insolvenz und Kreditsicherungsrecht, Insolvenzverwaltungen

Publikationen (Auswahl):
Leasingverträge und Insolvenz, in Konecny, Insolvenzforum 2017; Prozessführung bei Massearmut, Jahrbuch für Insolvenz- und Sanierungsrecht 2017, 287; Verjährung bestrittener Insolvenzforderungen, RdW 2016/223; Die Erfüllung des Sanierungsplans, RdW 2011/71; Insolvenzantragspflicht des Mehrheitsgesellschafters – Durchbrechung des Trennungsprinzips, ZIK 2013/301; Kommentierung der Geschäftsaufsicht über Banken und der Genossenschaftskonkursordnung in Buchegger, Österreichische Insolvenzrecht, Zusatzband 1 (2009).

Andreas Geroldinger

Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger ist Vorstand des Instituts für Zivilrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht an der JKU Linz. Zuvor war er Rechtsanwaltsanwärter, Assistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Obersten Gerichtshof.

Er ist Schriftleiter der Juristischen Blätter, Mitherausgeber eines Kommentars zum Internationalen Zivilverfahrensrecht und des von Rummel begründeten Kommentars zum ABGB.