VO (EU) 2020/855 zur Änderung der Delegierten
VO (EU) 2016/1675 zur Ergänzung der
RL (EU) 2015/849 [zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ...] im Hinblick auf die Aufnahme von den Bahamas, Barbados, Botswana, Ghana, Jamaika, Kambodscha, Mauritius, der Mongolei, Myanmar/Birma, Nicaragua, Panama und Simbabwe in die Tabelle unter Nummer I des Anhangs und die Streichung von Äthiopien, Bosnien und Herzegowina, Guyana, der Demokratischen Volksrepublik Laos, Sri Lanka und Tunesien aus dieser Tabelle, ABl L 195 vom 19. 6. 2020 S 1.
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Artikel-Nr.
RdW 2020/353
17.07.2020
Heft 7/2020