) werden Sicherungsmaßnahmen getroffen, die das erhöhte Risiko der Geldwäscherei (
) ausgleichen sollen, das durch die Verwendung eines elektronisch unterstützten Verfahrens zur Prüfung und Feststellung der Identität einer nicht physisch anwesenden Partei potenziell besteht (vgl dazu das neue Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz - ENG,
, das ab 1. 1. 2019 die GmbH-Gründung mit abwesenden Gesellschaftern ermöglicht).
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