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Interessante Veröffentlichungen im BGBl

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

BGBl I 2023/39, die am 1. 5. 2023 in Kraft getreten ist, soll die Kreditvergabe an ältere und kranke Personen durch zusätzliche Regelungen für die Kreditwürdigkeitsprüfung erleichtert werden.Mit der WTBG-Novelle BGBl I 2023/42 wurden die Voraussetzungen zur Durchführung der mündlichen und schriftlichen Fachprüfung auf elektronischem Weg geschaffen.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/220

12.05.2023
Heft 5/2023