, die am 1. 5. 2023 in Kraft getreten ist, soll die Kreditvergabe an ältere und kranke Personen durch zusätzliche Regelungen für die Kreditwürdigkeitsprüfung erleichtert werden.Mit der WTBG-Novelle
wurden die Voraussetzungen zur Durchführung der mündlichen und schriftlichen Fachprüfung auf elektronischem Weg geschaffen.
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