Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Interessante Verordnungen im BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

BGBl II 2020/284 wurde der Zeitraum für Freistellungen von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risiko-Attest bis zum Ablauf des 31. 7. 2020 verlängert.Mit der Verordnung BGBl II 2020/261 wurde der Zeitraum, in dem weder fällige SV-Beiträge einzutreiben noch Säumniszuschläge vorzuschreiben sind, um die Kalendermonate Juni, Juli und August 2020 verlängert.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/358

17.07.2020
Heft 7/2020