wurde der Zeitraum für Freistellungen von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risiko-Attest bis zum Ablauf des 31. 7. 2020 verlängert.Mit der Verordnung
wurde der Zeitraum, in dem weder fällige SV-Beiträge einzutreiben noch Säumniszuschläge vorzuschreiben sind, um die Kalendermonate Juni, Juli und August 2020 verlängert.
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