Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Begleitbestimmungen zu grenzüberschreitenden Umgründungen, welche durch das AbgÄG 2023 Einzug in das österreichische UmgrStG halten.*
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023)1 werden die steuerlichen Begleitregelungen zum EU-Umgründungsgesetz2 im UmgrStG normiert. Das EU-UmgrG bietet eine gesellschaftsrechtliche Grundlage für die Durchführung grenzüberschreitender Umstrukturierungen und basiert auf der EU-Mobilitätsrichtlinie.3 Folglich halten mit dem AbgÄG 2023 zahlreiche Begleitbestimmungen zu grenzüberschreitenden Umgründungen Einzug in das UmgrStG.
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