Anmerkungen zu EuGH C-157/13, Nickel & Goeldner Spedition1
Die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der EuInsVO einerseits und der EuGVVO - alter wie neuer Fassung - andererseits wird mit gutem Grund als "Zuständigkeitsrätsel" oder "Abgrenzungsenigma" bezeichnet. Die hier zu besprechende Entscheidung hat eine Klage des Insolvenzverwalters zum Gegenstand, mit der er vom Vertragspartner des Schuldners Zahlung für Dienstleistungen verlangt, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht wurden. Der EuGH unterstellt diesen Prozess zu Recht der EuGVVO bzw der CMR. Die Gelegenheit, die reichlich unscharfe Gourdain/Nadler-Formel entscheidend fortzuentwickeln, lässt die 1. Kammer aber bedauerlicherweise ungenützt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.