Arbeitsrecht

Internet am Arbeitsplatz als zustimmungspflichtige Kontrollmaßnahme?

Univ.-Ass. Mag. Dr. Remo Sacherer, LL.M.

Die Bereitstellung eines Zugangs zum Internet am Arbeitsplatz schafft neben den heute bereits als allgemein bekannt geltenden Vorteilen mitunter auch erhebliche Nachteile für die Arbeitnehmer. Die technische Funktionsweise der Datenübermittlung über das Internet bedingt nämlich eine laufende Protokollierung sämtlicher Vorgänge und ermöglicht daher Rückschlüsse auf das Verhalten der jeweiligen Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt. Unklar ist in diesem Zusammenhang, wie diese Protokollierungen sowie der betriebliche Internetzugang als solcher betriebsverfassungsrechtlich zu qualifizieren sind. Kommt man zum Ergebnis, dass diese Systeme Kontrollmaßnahmen bzw Systeme zur Kontrolle iSd § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG darstellen, hätte dies mitunter schwer wiegende Folgen, da für deren Einführung sowie deren Fortbestand die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich ist. Im Folgenden wird aufgezeigt, wie der Einsatz moderner Kommunikationsmittel möglich ist, ohne dem Betriebsrat auf „Gedeih und Verderb“ ausgeliefert zu sein.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/714

17.10.2005
Heft 10/2005
Autor/in
Remo Sacherer

Dr. Remo Sacherer, LL.M., ist Rechtsanwalt in Wien und Partner von MOSATI Rechtsanwälten (www.mosati.at), Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien, Lektor für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule Wiener Neustadt sowie Trainer für Arbeitsrecht am WIFI Wien.

Publikationen (Auswahl):
Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht5 (2010) (gemeinsam mit Eichinger und Kreil); Kommentar zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (2006) (gemeinsam mit B. Schwarz);Arbeitskräfteüberlassung in Österreich und der EU. Rechtliche und soziale Aspekte (2001);Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Arbeitskräfteeinsatz, Zeitschrift für europäisches Arbeits- und Sozialrecht (ZESAR) 2005, 363-374 (gemeinsam mit Runggaldier).