Arbeitsrecht

Internetsucht am Arbeitsplatz und rechtliche Möglichkeiten des Arbeitgebers

RA Dr. Jana Eichmeyer, LL.M.

Der nachstehende Beitrag erläutert die - durch arbeitsrechtliche Normen nicht explizit geregelten - Fragen, die sich für einen Dienstgeber dann stellen, wenn ein Dienstnehmer an Internetsucht erkrankt. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten mit "Internetsucht am Arbeitsplatz" verbundenen Antworten den allgemeinen arbeits- sowie zivilrechtlichen Bestimmungen entnommen werden können. Der Dienstgeber ist aufgrund der ihn treffenden Pflichten gut beraten, beim Verdacht auf Vorliegen von Internetsucht eines Dienstnehmers zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/41

23.01.2009
Heft 1/2009
Autor/in
Jana Eichmeyer

Dr. Jana Eichmeyer, LL.M. ist Partnerin bei E+H Rechtsanwälte GmbH und Leiterin der Praxisgruppen Arbeitsrecht und Prozessführung. Sie berät und vertritt die Mandanten in streitigen Verfahren, bei Führung von Vergleichsgesprächen sowie im gesamten Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, insbesondere bei Restrukturierungsmaßnahmen, Individualarbeitsverträgen von Führungskräften, bei Fragen der Betriebsverfassung sowie allen Themen der arbeits- und zivilrechtlichen Prozessführung. Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die arbeitsrechtliche Betreuung und Begleitung von Mandanten im Rahmen von due diligence-Prüfungen und des Betriebsüberganges.