Steuerrecht aktuell

Inversion des Nettoeinkommens durch Ausgleichszulagen

MR Dkfm. Dr. Anton Rainer

Wie in vielen Staaten gibt es in Österreich Mindestgrenzen für das Einkommen von PensionistInnen, die sich nach dem Familienstand bzw den Einkommen der anderen Haushaltsangehörigen richten. Liegt die durch eigene Beiträge erworbene Pension (inkl eventueller zusätzlicher Einkünfte) unter diesen Grenzen, den Richtsätzen, wird sie durch eine Ausgleichszulage auf diesen Stand gebracht. Zwar wird der Krankenversicherungsbeitrag vom Gesamtbetrag der Pension berechnet, doch ist die Ausgleichszulage zum Unterschied von der Eigenpension steuerfrei. Dies führt in manchen Fällen dazu, dass Personen mit niedriger Eigenpension ein höheres Nettoeinkommen haben als solche, die aufgrund ihrer Beitragsleistungen eine höhere Eigenpension erworben haben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/1127

01.12.2009
Heft 23/2009
Autor/in
Anton Rainer

MR i.R. Dkfm. Dr. Anton Rainer ist ehemaliger Leiter der Abteilung für Steuerschätzung und Steuerpolitik im BMF und weiterhin als freier Dienstnehmer für das BMF tätig.