Wie in vielen Staaten gibt es in Österreich Mindestgrenzen für das Einkommen von PensionistInnen, die sich nach dem Familienstand bzw den Einkommen der anderen Haushaltsangehörigen richten. Liegt die durch eigene Beiträge erworbene Pension (inkl eventueller zusätzlicher Einkünfte) unter diesen Grenzen, den Richtsätzen, wird sie durch eine Ausgleichszulage auf diesen Stand gebracht. Zwar wird der Krankenversicherungsbeitrag vom Gesamtbetrag der Pension berechnet, doch ist die Ausgleichszulage zum Unterschied von der Eigenpension steuerfrei. Dies führt in manchen Fällen dazu, dass Personen mit niedriger Eigenpension ein höheres Nettoeinkommen haben als solche, die aufgrund ihrer Beitragsleistungen eine höhere Eigenpension erworben haben.
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