Steuerrecht

Investitionsfreibetrag: BMF-Erlaß gesetzwidrig?

Werner Doralt

Der erhöhte Investitionsfreibetrag von 30 % kann nur für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die bis 31. 3. 1994 angeschafft worden sind; für Anschaffungen nach dem 31. 3. 1994 beträgt der Investitionsfreibetrag nur 15 %.

Maßgeblich für den erhöhten Investitionsfreibetrag ist daher der Zeitpunkt der Anschaffung. Nach wiederholten Äußerungen aus dem BMF richtet sich der Zeitpunkt der Anschaffung nach dem Übergang der Preisgefahr, das ist der Zeitpunkt, ab dem der Erwerber das Risiko für den zufälligen Untergang des Wirtschaftsgutes zu tragen hat. Das BMF konzidiert dabei sogar, daß der Übergang der Preisgefahr vertraglich beliebig festgesetzt werden kann. Soweit das Risiko für den zufälligen Untergang als gering eingeschätzt wird, ergibt sich daraus die Möglichkeit, den erhöhten Investitionsfreibetrag auch dann noch geltend zu machen, wenn das Wirtschaftsgut erst lange nach dem 31. 3. 1994 tatsächlich übernommen worden ist.

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Artikel-Nr.
RdW 1994, 155

01.05.1994
Heft 5/1994
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.