Steuerrecht

Investitionszuwachsprämie auch bei Konkurs oder Fehlmaßnahme?

o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Die Investitionszuwachsprämie steht bereits im Zeitpunkt der Anschaffung zu. Eine Inbetriebnahme ist nicht erforderlich. Daher steht die Prämie zB auch dann zu, wenn das Unternehmen vor der Inbetriebnahme in Konkurs gegangen ist oder die Investition sich als Fehlmaßnahme erwies.

Die Investitionszuwachsprämie (mit 2004 ausgelaufen) konnte bereits im Zeitpunkt der Anschaffung geltend gemacht werden, auch wenn das Wirtschaftsgut noch nicht in Betrieb genommen worden ist (vgl auch EStR Rz 8217); für die Prämie ist die Anschaffung des Wirtschaftsgutes als Anlagevermögen ausreichend.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/157

15.02.2005
Heft 2/2005
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.