(Gratzl, ÖStZ 2009/693, S. 340)
Insbesondere Leasinggesellschaften sehen sich lt Gratzl bei Betriebsprüfungen vermehrt und massiv mit der ablehnenden Haltung der Finanzbehörde zur Investitionszuwachsprämie konfrontiert. Den jüngsten Ansätzen, der Bestimmung des § 108e EStG eine Behaltefrist zu unterstellen, könne nicht gefolgt werden.
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