(Frei, SWK 25/2009, S 751)
Der Artikel geht anlässlich des aktuellen Betrugsfalls Madoff der Frage nach, ob trotz tatsächlich nicht erzielter, sondern bloß vorgespiegelter Erträge eines Investmentfonds die Anleger mit einem (zum Zeitpunkt der Vornahme rechtmäßigen) KESt-Abzug leben müssen oder ob die einbehaltene bzw zum Teil vorgeschriebene KESt refundiert werden muss. Die gleiche Frage stellt sich bspw auch bei Irrtümern in der Fondsbuchhaltung, die zu einer falschen Berechnung bzw Meldung der abzuführenden KESt führen.
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