Kapitalerträge aus ausländischen Investmentfonds unterliegen zunächst bei Zufluss an den Fonds einem KESt-Abzug und werden sodann ein weiteres Mal bei Zufluss an die Anleger mit KESt belastet, ohne dass ausreichende Rückerstattungsmöglichkeiten oder Anrechnungsmöglichkeiten bestehen.
Die Investmentfondsrichtlinien 2003 (InvFR 2003) werfen eine Reihe von Zweifelsfragen auf, von denen kurz jene der „doppelten“ Kapitalertragsteuer herausgegriffen werden soll. Nach dem In-Kraft-Treten der Einbeziehung ausländischer InvF in das Endbesteuerungssystem per 1. 4. 2003 unterliegen nach bisheriger Lesart der einschlägigen Bestimmungen die aus den in der Folge aufgelisteten Ertragsbestandteilen resultierenden Ausschüttungen ausländischer Investmentfonds an inländische natürliche Personen einem zweifachen Kapitalertragsteuerabzug:
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