Eine kleine Widerrede
Sanierungskonzepte, die der Schuldner vorgelegt hat, können sogar bei schon eingetretener Insolvenz unter bestimmten Umständen den Anfechtungsgegner entlasten. Die Frage, inwieweit dazu aufgrund des intensiv diskutierten und schließlich neu gefassten § 31 Abs 1 Z 3 IO eine Prüfung vorgenommen werden muss und wie sorgfältig das Sanierungskonzept zu evaluieren ist, wird unterschiedlich beantwortet.
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