Verfügung über das daraus entstehende Guthaben - Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug?
Sachverhalt 1: Die Abgabenbehörde erläßt aufgrund eines Ausfertigungsfehlers einen Bescheid, der - entgegen der zugrundeliegenden Abgabenerklärung - zu einem Abgabenguthaben führt.
Sachverhalt 2: Aufgrund eines sonstigen Fehlens der Abgabenbehörde (Lesefehler, Eingabefehler) entsteht ein Abgabenguthaben.
§ 139 BAO verpflichtet den Abgabepflichtigen, Abgabenerklärungen oder sonstige Anbringen zu berichtigen, wenn er nachträglich erkennt, daß er der Offenlegungs-, Wahrheits- oder Vollständigkeitspflicht (§ 199 BAO) nicht (voll) nachgekommen ist.
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