Artikelrundschau Mai 2024 - Teil 2 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Ist § 23a KStG auch für vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften anwendbar? Der Schulderlass "zum Zwecke der Sanierung" (Kanduth-Kristen, SWK 13-14/2024, S. 664)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften würden ertragsteuerlich über keinen Betrieb verfügen. Sanierungsgewinne seien Schulderlässe "zum Zwecke der Sanierung", wobei die Judikatur in diesem Zusammenhang auf die Sanierungsfähigkeit des "Betriebs" verweise. Im Beitrag wird untersucht, ob dies einer Anwendung des § 23a KStG bei vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften entgegenstehen könnte.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/477

23.09.2024
Heft 18/2024