Wirtschaftsrecht

Ist das Aufzeichnen eines geschäftlichen Telefonates verboten?

Christian Nowotny

Gar nicht so selten gehört es zur routinemäßig eingehaltenen Vorsicht, wichtige geschäftliche Telefonate auf einem Tonband festzuhalten. Vor allem soll damit für die eigene Dokumentation vorgesorgt werden, wohl aber auch mit dem Hintergedanken, im Falle unterschiedlicher Auffassungen oder gar eines darauf zurückgehenden Rechtsstreites die Tonbandaufnahme als Beweismittel verwenden zu können. Wäre diese Vorgangs weise per se rechtswidrig, könnte der Geschäftspartner die Beseitigung der so erlangten Aufnahme begehren.

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Artikel-Nr.
RdW 1989, 214

01.07.1989
Heft 7a/1989
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.