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Ist der Buchnachweis nach § 18 Abs 8 UStG gemeinschaftsrechtskonform?

WP / StB Mag. Dr. Thomas Keppert / WP / StB Prof. Dr. Karl Bruckner

Meinungsdifferenzen zwischen Wirtschaft und Finanzverwaltung über die Auslegung der Vorschriften über den Buchnachweis im UStG bestehen bereits seit dem In-Kraft-Treten des UStG 1972. Ab dem Beitritt Österreichs zur EU hat diese Diskussion eine zusätzliche gemeinschaftsrechtliche Komponente erhalten. Vor diesem Hintergrund versucht der Beitrag anhand der vorliegenden Judikatur des EuGH zur Zulässigkeit von nationalen Nachweisvorschriften auszuloten, ob die bisherige Interpretation des Buchnachweises durch Finanzverwaltung und VwGH vorrangigem Gemeinschaftsrecht entspricht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2001/645

01.07.2001
Heft 13/2001
Autor/in
Karl Bruckner

Prof. Dr. Karl E. Bruckner war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH, Wien, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT.

Thomas Keppert

Prof. Dr. Thomas Keppert ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Immobilienverwalter in Wien. Daneben ist er als Buch- und Immobiliensachverständiger tätig. Er ist Obmann der Buchsachverständigen im Landesverband der SV für Wien, NÖ und Bgld, stv Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht und Mitglied des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG.