(Novacek, ÖStZ 2009/635, S. 322)
Mit Beschluss vom 17. 12. 2007 ging der BFH von seiner bisherigen Judikatur ab und lehnte den Übergang des vom Erblasser nicht (voll) ausgenützten Verlustabzugs auf den Erben als gesetzlich nicht gedeckt ab. Der Autor geht der Frage nach, ob die neue Auslegung des BFH entsprechend der früheren Judikatur des VwGH auch für Österreich bedeutsam ist oder ob der Übergang von Verlustabzügen im Erbweg bei Gesamtrechtsnachfolge wie bisher grundsätzlich steuerlich anzuerkennen ist.
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