Arbeitsrecht

Ist der Umfang der Kollektivvertragsfähigkeit statisch zu beurteilen?

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier

Anmerkung zu OGH 9 ObA 114/06i-51)

In dem hier kurz wiedergegebenen und glossierten Beschluss hält der OGH an seiner Judikatur zum Umfang der Kollektivvertragsfähigkeit fest. Danach ist dieser statisch zu beurteilen. Die gegenteilige Ansicht von Friedrich wird vom Gerichtshof abgelehnt.

Der Antragsteller (ÖGB) begehrte im vorliegenden Verfahren nach § 54 Abs 2 ASGG die Feststellung „dass der Kollektivvertrag (KollV) für die Dienstnehmer (DN) der Privatkrankenanstalten Österreichs vom 10. 1. 2006 lediglich auf die in § 1 des KollV bezeichneten DN Anwendung findet, die bei Mitgliedern des Antragsgegners (Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs) beschäftigt sind, die Einrichtungen betreiben, auf welche die Voraussetzungen des § 1 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (BGBl 1/1957) zutreffen“.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2007/579

17.09.2007
Heft 9/2007
Autor/in
Ulrich Runggaldier

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier war Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Schwerpunkte: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht; Kollektives Arbeitsrecht; Recht der betrieblichen Altersversorgung; Sozialversicherungsrecht.