Steuerrecht Aktuell

Ist die 40.000 €-Grenze der PKW-Angemessenheitsverordnung brutto (inkl USt) oder netto (ohne USt) anzuwenden? - eine systematisch und teleologisch konsistente Differenzierung nach Maßgabe des Vorsteuerabzugs

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Werden Pkw mit Vorsteuerabzug (insb CO2-freie Pkw) angeschafft, stellt sich die Frage, ob die Angemessenheitsgrenze von 40.000 € nach der PKW-Angemessenheitsverordnung brutto (inkl USt) oder netto (ohne USt) anzuwenden ist. Der Beitrag sucht eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung: Ist ein Vorsteuerabzug für eine Anschaffung eines Pkw möglich, so sind die Anschaffungskosten angemessen, soweit sie nach Vorsteuerabzug 40.000 € nicht übersteigen. Das Abzugsverbot nach § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG erstreckt sich nur auf nichtabzugsfähige Vorsteuern, die nach § 6 Z 11 EStG Teil der Anschaffungskosten werden. Vorsteuern, die vom Finanzamt erstattet werden und somit nicht Teil der Anschaffungskosten sind, werden von einem Abzugsverbot nach § 20 EStG nicht erfasst. Was kraft Vorsteuerabzug von vornherein nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden kann, wird folgerichtig von einem Abzugsverbot nicht erfasst.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/66

27.02.2023
Heft 4/2023
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.