Das 1. StabG 20121 hat die Immobilienbesteuerung völlig neu geregelt und sieht ua eine Hauptwohnsitzbefreiung vor. Demnach ist die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden unter Hinweis auf § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.2 Die EStR3 und eine BMF-Info4 sehen eine Begrenzung der Befreiung für Grund und Boden mit 1.000 m2 vor. Der VwGH hatte jüngst den Fall eines Eigenheims zu entscheiden, bei dem die 1.000 m2-Grenze weit überschritten wurde. Nach Ansicht des VwGH ist Grund und Boden von der Hauptwohnsitzbefreiung nur insoweit umfasst, als dieser "üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist".5 Im gegenständlichen Artikel soll die Größenbegrenzung kritisch hinterfragt werden.
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