Das 1. StabG 2012 habe die Immobilienbesteuerung völlig neu geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden steuerfrei. Die EStR und eine BMF-Info sehen eine Begrenzung der Hauptwohnsitzbefreiung für Grund und Boden mit 1.000 m² vor. Der VwGH habe jüngst entschieden, dass Grund und Boden von der Hauptwohnsitzbefreiung nur insoweit umfasst ist, als dieser üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist. Moser hinterfragt die Größenbegrenzung kritisch.
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