VfGH weitet Gesetzesprüfungsverfahren auf die gesamte Erbschaftssteuer aus
Mit Beschluss vom 15. 3. 2006,B-3391/05, hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Bewertung von Liegenschaften für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit dem 3-fachen Einheitswert (§ 19 Abs 2 und 3 ErbStG) eingeleitet. Gegen diese Bewertung bestehen nach Ansicht des VfGH möglicherweise verfassungsrechtliche Bedenken. Neun Monate später hat der VfGH nunmehr mit Beschluss vom 12. 12. 2006,B-3391/05, das Gesetzesprüfungsverfahren zu § 19 Abs 2 und 3 ErbStG auf die gesamte Erbschaftssteuer ausgeweitet. Eine Aufhebung der Erbschaftssteuer (nicht aber der Schenkungssteuer!) könnte die Folge sein.
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