Steuerrecht aktuell

Ist die Erbschaftssteuer verfassungswidrig?

WP / StB Prof. Dr. Karl E. Bruckner

VfGH weitet Gesetzesprüfungsverfahren auf die gesamte Erbschaftssteuer aus

Mit Beschluss vom 15. 3. 2006,B-3391/05, hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Bewertung von Liegenschaften für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit dem 3-fachen Einheitswert (§ 19 Abs 2 und 3 ErbStG) eingeleitet. Gegen diese Bewertung bestehen nach Ansicht des VfGH möglicherweise verfassungsrechtliche Bedenken. Neun Monate später hat der VfGH nunmehr mit Beschluss vom 12. 12. 2006,B-3391/05, das Gesetzesprüfungsverfahren zu § 19 Abs 2 und 3 ErbStG auf die gesamte Erbschaftssteuer ausgeweitet. Eine Aufhebung der Erbschaftssteuer (nicht aber der Schenkungssteuer!) könnte die Folge sein.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2007/11

15.01.2007
Heft 1-2/2007
Autor/in
Karl Bruckner

Prof. Dr. Karl E. Bruckner war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH, Wien, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT.