Wenngleich gesetzlich nicht dazu verpflichtet, erklärt sich der Betriebsinhaber in der Praxis hin und wieder dazu bereit, Rechtsberatungsaufwand, der dem Betriebsrat (zB aus Anlass der Verhandlungen um eine Betriebsvereinbarung) entsteht, freiwillig zu übernehmen. In diesem Beitrag wird gefragt, ob derartige zusätzliche Finanzierungsbeiträge des Betriebsinhabers betriebsverfassungsrechtlich zulässig sind.
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