Wirtschaftsrecht

Ist die Übernahmekommission verfassungswidrig?

Wolf-Georg Schärf

Aufgrund des Telekom-Erkenntnisses des VfGH vom 24. 2. 1999 bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Übernahmekommission. Dieser Artikel prüft diese Frage.

Wien

Mit Erkenntnis vom 24. 2. 1999 machte der VfGH bemerkenswerte Aussagen zur Zulässigkeit der Einrichtung von Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag1). In diesem Erkenntnis ging es um einen Bescheid der Telekom-Controll-Kommission in der Angelegenheit Connect Austria Gesellschaft für Telekommunikations GmbH. Die Telekom-Controll-Kommission ist gemäß den§§ 112 ff TKG eine Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag. Gegen Bescheide der Telekom-Controll-Kommission ist daher bundesverfassungsrechtlich eine Beschwerde an den VwGH nicht möglich. Dies ist der Anlass, sich Gedanken zur Zulässigkeit der Übernahmekommission und ihrer Konstruktion zu machen.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 320

15.05.1999
Heft 5/1999
Autor/in
Wolf-Georg Schärf

Dr. Wolf-Georg Schärf ist Rechtsanwalt in Wien und ist und war in mehreren Gesellschaften Vorsitzender des Aufsichtsrates. Er hat auch eine große Anzahl von Publikationen im Gesellschaftsrecht veröffentlicht und ist Herausgeber des International Journal of Nuclear Law.

Publikationen (beispielsweise):
Entscheidungsanmerkung zu EuGH Entscheidung vom 27.10.09 (C-115/08, Land Oberösterreich / CEZ), EuZW 1/2010, S 33f (2010); The Temelin judgment of the European Court of Justice / NLB 2010, 79ff (2010); Österreichisches Recht versus Euratom (3. Teil), RdU 2010, 188 (2010); Europäisches Atomrecht, 2. Auflage, De Gruyter Verlag Berlin (2012).