Internationales Steuerrecht

Ist jeder Auftritt eine "Kunst"?

Prof. Dr. Stefan Bendlinger

VwGH 30. 6. 2015, 2013/15/0266 zum Künstlerbegriff im DBA-Recht

In seinem Erkenntnis vom 30. 6. 2015, 2013/15/0266 hat sich der VwGH mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit Vergütungen für einen Werbeauftritt eines international bekannten Jet-Set-Stars, der von der Finanzverwaltung als "Mitwirkung an einer Unterhaltungsdarbietung" iSd § 98 Abs 1 Z 3 EStG iVm § 99 Abs 1 Z 1 EStG qualifiziert wurde, der Verteilungsnorm für "Künstler" iSd Art 17 Abs 1 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens (BGBl III 1998/6) zuzuordnen sind. Darin kommt der VwGH zu dem Ergebnis, dass der DBA-rechtliche Künstlerbegriff sehr weit zu fassen ist. Ungeachtet seiner künstlerischen Qualität sei jeder öffentliche Auftritt darunter zu subsumieren. Der vorliegende Beitrag nimmt zu den vom VwGH gezogenen Schlussfolgerungen kritisch Stellung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/80

05.02.2016
Heft 3/2016
Autor/in
Stefan Bendlinger

Prof. Dr. Stefan Bendlinger ist Steuerberater und Senior Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz und Wien. Er ist Fachautor, Vortragender und Uni-Lektor. Er leitet stellvertretend die Arbeitsgruppe „Internationales Steuerrecht“ des Fachsenats für Steuerrecht der KSW und ist Mitglied facheinschlägiger Gremien in Österreich und im Ausland.

Aktuelle Publikationen:
Bendlinger, Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts, 4. Aufl.; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl.