VwGH 30. 6. 2015, 2013/15/0266 zum Künstlerbegriff im DBA-Recht
In seinem Erkenntnis vom 30. 6. 2015, 2013/15/0266 hat sich der VwGH mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit Vergütungen für einen Werbeauftritt eines international bekannten Jet-Set-Stars, der von der Finanzverwaltung als "Mitwirkung an einer Unterhaltungsdarbietung" iSd § 98 Abs 1 Z 3 EStG iVm § 99 Abs 1 Z 1 EStG qualifiziert wurde, der Verteilungsnorm für "Künstler" iSd Art 17 Abs 1 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens (BGBl III 1998/6) zuzuordnen sind. Darin kommt der VwGH zu dem Ergebnis, dass der DBA-rechtliche Künstlerbegriff sehr weit zu fassen ist. Ungeachtet seiner künstlerischen Qualität sei jeder öffentliche Auftritt darunter zu subsumieren. Der vorliegende Beitrag nimmt zu den vom VwGH gezogenen Schlussfolgerungen kritisch Stellung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.