Iuris prudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia.
(Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten.)
Ulpian, D 1,1,10, 2 = Inst 1, 1, 1
Vielleicht hängt es mit dem Universalitätsanspruch der Juristerei zusammen, dass sie oft für jene besonders attraktiv ist, die sich für gar nichts interessieren. Dieses Phänomen beklagt Windscheid (Recht und Rechtswissenschaft - Eine Universitäts-Festrede [1854] 3 f): „… wie lehrt nicht die Erfahrung, dass bei der Wahl eines Berufes gerade das Studium des Rechtes nicht aus irgend welcher Neigung zu demselben, sondern nur deswegen gewählt wird, weil jeder andere gelehrte Beruf noch weniger gefällt!“ Ihnen hält der sonst eher zurückhaltende Windscheid leidenschaftlich entgegen: „Ich will es den Verächtern und Spöttern und Gleichgültigen sagen, ich will es den Juristen sagen, die es angeht, ich will es namentlich auch Denjenigen sagen, die sich dem Rechte erst zu widmen beginnen (…), dass in der Welt nichts ohne Begeisterung gelingt (…).“
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