Steuerrecht aktuell

Jahressteuergesetz 2018: Ausgewählte Änderungen im EStG und UmgrStG

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB / Elisabeth Höltschl

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 werden ua Bestimmungen im EStG, KStG und UmgrStG an die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. 6. 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (Anti Tax Avoidance Directive, ATAD bzw Anti-BEPS-Richtlinie) angepasst. Kernpunkt der Novellierungen im EStG sind insb die Bestimmungen zur Wegzugsbesteuerung in § 6 Z 6 EStG hinsichtlich der Verkürzung des Ratenzahlungszeitraums für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von 7 Jahren auf 5 Jahre und die neuen Bestimmungen in § 107 EStG, mit denen eine Abzugssteuer bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten eingeführt wird.1 Im UmgrStG wird ua eine ausdrückliche gesetzliche Regelung betreffend die Zurückbehaltung eines Gebäudes bei bebauten Grundstücken im Wege eines Baurechts geschaffen.2

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/503

21.08.2018
Heft 13-14/2018
Autor/in
Elisabeth Höltschl, MSc

StB Dr. Elisabeth Höltschl, MSc ist bei TPA Steuerberatung GmbH tätig und ehemalige Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.