Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Jahressteuergesetz 2020

Udo Eversloh

Der am 20. 7. 2020 vom dBMF vorgelegte Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 mit Stand 17. 7. 2020 enthält notwendige Anpassungen an EU-Recht und an die EuGH- sowie die BFH-Rechtsprechung. Zudem erfolgen Anpassungen steuerlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sowie einige technische Anpassungen, etwa von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen. Im Folgenden wird ein Überblick über (aus Sicht des Verfassers) wichtige geplante Regelungen gegeben. Ausführungen zu Detailregelungen bleiben eigenen Abhandlungen vorbehalten.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/461

24.08.2020
Heft 8/2020
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.