Die Einkünftezurechnung bei einer "Drittanstellung"
Die Markteinkommenstheorie von Hans Georg Ruppe löst das Problem der Einkünftezurechnung bei einer "Drittanstellung".
Eine natürliche Person erzielt aus ihrer Arbeit hohe Einkünfte. Ob als Topmanager (Vorstand, Geschäftsführer) oder als Arzt, Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekt, Ingenieur, Erfinder, Forscher etc, sei dahingestellt. Wird die natürliche Person als Arbeitnehmer iSd § 25 EStG beschäftigt, erzielt sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit all ihren Vor- und Nachteilen (zB steuergünstiger 13. und 14. Bezug iSd § 67 EStG; Sozialversicherung; hohe Lohnnebenkosten).
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