Anmerkungen zu Judikatur und Erlaßregelung
Der VwGH hat vor wenigen Monaten entschieden, Jubiläumsgeldrückstellungen wären steuerlich anzuerkennen (Erk 25. 1. 1994, 90/140.073; s dazu Bruckner, SWK 1994, A 259; Rief, Memo-ecolex 4/1994). Bedeutung hat diese Judikatur nur bis zum Jahr 1993. Ab dem Wirtschaftsjahr 1994 sind Jubiläumsgeldrückstellungen bekanntlich durch § 9 Abs 4 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 1993 (BGBl 1993/818) ausdrücklich von der steuerlichen Anerkennung ausgeschlossen. Dennoch hat das Erkenntnis des VwGH weitreichende Konsequenzen. Die Verwaltungspraxis hat sich ja gegenüber der Jubiläumsgeldrückstellung sehr skeptisch gezeigt und sie im
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