Der Beitrag gibt einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Netzwerk der österreichischen DBA, einschließlich einer Übersicht über den Stand der Umsetzung des MLI.
Durch das Abänderungsprotokoll vom 5. 6. 2018 BGBl III 2019/89 (im Folgenden: "Abänderungsprotokoll 2018") wurden in das DBA Russische Föderation (im Folgenden: "DBA Russland") wesentliche Bestimmungen zur Missbrauchsvermeidung, zur Erweiterung der Amtshilfeleistung, zur Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds, zur Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften sowie der Künstlerbesteuerung eingefügt und zahlreiche andere Anpassungen vorgenommen, auf die in weiterer Folge näher eingegangen wird. Das Abänderungsprotokoll ist gemäß seinem Art 10 mit 20. 6. 2019 in Kraft getreten und findet daher erstmals auf das Steuerjahr 2020 Anwendung. Die durch das MLI bewirkten Änderungen werden hier nicht gesondert behandelt. Diesbezüglich wird auf Abschn 5 dieses Beitrags betreffend die Umsetzung des MLI verwiesen.
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