Wirtschaftsrecht

Jurisdiktion ohne Grenzen: Die extraterritoriale Anwendung von europäischem und amerikanischem Wettbewerbsrecht

Peter Oberlechner

Durch die Entscheidung Frankreich gg Kommission, C-327/91, vom 9. 8. 1994 erklärte der EuGH das am 23. 9. 1991 geschlossene Abkommen zwischen den USA und der EG-Kommission über die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften der EG und der USA1) als null und nichtig. Zweck dieses Abkommens war die Förderung der Zusammenarbeit und die Verringerung von Unterschieden in der Anwendung dieser beiden bedeutendsten Wettbewerbsrechtskreise der Gegenwart. Die Aufhebung gründet sich auf die Auffassung des EuGH, daß zufolge Art 228 EGV nur der Rat, nicht aber die Kommission zum Abschluß zwischenstaatlicher Vereinbarungen der EU ermächtigt ist.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 176

01.05.1995
Heft 5/1995
Autor/in
Peter Oberlechner

Dr. Peter Oberlechner, LL.M. (London School of Economics), Partner der Sozietät Wolf Theiss, ist auf Immobilienwirtschaftsrecht spezialisiert und auch in der Tschechischen Republik als Anwalt zugelassen. Er ist u.a. Mitglied des Royal Institute of Chartered Surveyors (RICS) und der U.S. Vereinigung der "Counselors of Real Estate" (CRE), einem Kreis ausgewählter Immobilienberater, die sich an strikte professionelle Richtlinien und Standards halten.

Publikationen des Autors ua:
Handbuch Hauptversammlung (Hrsg) (2010); Immobilienrecht und Immobilienfinanzierung in CEE/SEE (Hrsg) (2013), sowie zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.