Der Beitrag untersucht die Vertretung juristischer Personen des öffentlichen Rechts, insb die Vertretungsbefugnisse von Gebietskörperschaften, und diskutiert die verschiedenen Standpunkte zur Frage des Gleichlaufs von Innen- und Außenverhältnis in Rechtsprechung und Literatur.
Der Frage nach den Vertretungserfordernissen und Vertretungsbefugnissen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts kommt oft eine hohe Komplexität und Relevanz zu. Was wird rechtlich benötigt, damit etwa die Stadt Wien oder das Land Burgenland einen Dienstvertrag, einen Darlehensvertrag oder auch einen Kauf oder Tausch von unbeweglichem Vermögen (im Innenverhältnis) abschließen darf bzw (im Außenverhältnis) kann? § 867 ABGB bestimmt hierzu: "Was zur Gültigkeit eines Vertrages mit einer unter der besonderen Vorsorge der öffentlichen Verwaltung stehenden Gemeinde (§ 27), oder ihren einzelnen Gliedern und Stellvertretern erfordert werde, ist aus der Verfassung derselben und den politischen Gesetzen zu entnehmen (§ 290)."
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