Marco Laudacher hat sich vor Kurzem in dieser Zeitschrift1 zu meiner an anderer Stelle2 erschienenen Untersuchung der Nichtveröffentlichung von Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts kritisch geäußert. Die Kritik ist dabei in Ton und Inhalt intensiv ausgefallen: Laudacher, den ich ansonsten als Richter und Fachautor sehr schätze, wirft mir ua unsorgfältige Recherche vor und dass ich nur Zweifel am Vorgehen des BFG säen wolle. Insgesamt hätte ich - so Laudacher - zur Sache nichts wesentlich Neues beigetragen. Es erscheint mir angebracht, die wichtigsten der gegen mich3 gerichteten Kritikpunkte Laudachers in der Folge zurechtzurücken.4 Dies sollte letztlich auch im Sinne Laudachers sein, der - wie er selbst schreibt - an einer sachlichen Aufarbeitung des Themas interessiert ist.5
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