Erkenntnisse des VwGH

Kalendarische Vormerkung einer Rechtsmittelfrist als juristische Tätigkeit

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

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VwGH 27. 6. 2018, Ra 2017/15/0051
➜ Unterinstanz: BFG 7. 4. 2017, RR/3100009/2017
betreffend: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 46 VwGG wegen Versäumung der Revisionsfrist

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2018/209

15.08.2018
Heft 15-16/2018