Wirtschaftsrecht

Kampf gegen den Kerosinzuschlag

RA Dr. Ingrid Bläumauer

Seit einigen Jahren versuchen die Reiseveranstalter immer wieder Treibstoffzuschläge für bereits gebuchte Reisen einzuheben. Die Autorin befasste sich schon in RdW 2001/426 ausführlich mit den Schranken und Hürden von Preisänderungen beim Reisevertrag. Dank der Bundesarbeiterkammer wurde der nachträglich eingehobene Kerosinzuschlag nun auch höchstgerichtlich für unzulässig erklärt.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/5

20.01.2006
Heft 1/2006
Autor/in
Ingrid Bläumauer

Dr. Ingrid Bläumauer ist Rechtsanwältin in Wien und betreibt eine Kanzlei-Sprechstelle in Waidhofen/Ybbs. Ihre Spezialgebiete sind: Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Reiserecht. Sie ist Autorin des Buches „Reiserecht“, publiziert regelmäßig Fachartikel und hält Vorträge zu den Themen Reiserecht und Scheidungsrecht.