Seit einigen Jahren versuchen die Reiseveranstalter immer wieder Treibstoffzuschläge für bereits gebuchte Reisen einzuheben. Die Autorin befasste sich schon in RdW 2001/426 ausführlich mit den Schranken und Hürden von Preisänderungen beim Reisevertrag. Dank der Bundesarbeiterkammer wurde der nachträglich eingehobene Kerosinzuschlag nun auch höchstgerichtlich für unzulässig erklärt.
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