Am 3. Juni 2021 treten neue Regeln zur Kontrolle von Bargeld bei der Ein- und Ausfuhr aus der EU in Kraft. Alle Reisenden sind dazu verpflichtet, eine Bargelderklärung auszufüllen, wenn sie 10.000 € oder mehr in Bargeld oder anderen Zahlungsmitteln mit sich führen, wie Reisechecks oder Schuldscheine. Im Post-, Fracht- oder Kurierverkehr kann die Zollbehörde eine Offenlegungserklärung für Barmittel verlangen. Pressemitteilung der Europäischen Kommission 2. 6. 2021.
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