Unternehmereigenschaft - Eigenverbrauch
In einem Beschwerdefall ergaben sich Auffassungsunterschiede zwischen einer Gemeinde und der Behörde hinsichtlich der Berechtigung des Vorsteuerabzuges im Zusammenhang mit der Errichtung einer örtlichen Kanalisationsanlage. Diese wurde in Art eines so genannten „Zweikreissystems“ errichtet, wonach zwei voneinander unabhängige Kanalsysteme installiert und betrieben werden. Das eine System dient der Beseitigung des Schmutzwassers (Fäkalkanal), welches vor Einleitung in Bäche oder Flüsse in den Kläranlagen gereinigt wird, das andere System dient insbesondere der Beseitigung des Niederschlagswassers von öffentlichen Straßen, Plätzen aber auch privaten Grundstücken, welches - da weder verunreinigt noch sonst in seiner natürlichen Beschaffenheit nachteilig verändert - direkt in einen Bach oder Fluss eingeleitet wird.
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