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Kanalisationsanlage einer Gemeinde

HR Dr. Otto Sarnthein, FLD für Tirol

Unternehmereigenschaft - Eigenverbrauch

In einem Beschwerdefall ergaben sich Auffassungsunterschiede zwischen einer Gemeinde und der Behörde hinsichtlich der Berechtigung des Vorsteuerabzuges im Zusammenhang mit der Errichtung einer örtlichen Kanalisationsanlage. Diese wurde in Art eines so genannten „Zweikreissystems“ errichtet, wonach zwei voneinander unabhängige Kanalsysteme installiert und betrieben werden. Das eine System dient der Beseitigung des Schmutzwassers (Fäkalkanal), welches vor Einleitung in Bäche oder Flüsse in den Kläranlagen gereinigt wird, das andere System dient insbesondere der Beseitigung des Niederschlagswassers von öffentlichen Straßen, Plätzen aber auch privaten Grundstücken, welches - da weder verunreinigt noch sonst in seiner natürlichen Beschaffenheit nachteilig verändert - direkt in einen Bach oder Fluss eingeleitet wird.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1997, 401

15.09.1997
Heft 18/1997
Autor/in
Otto Sarnthein

Hofrat Dr. Otto Sarnthein ist Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des Bundesministeriums für Finanzen und Autor zahlreicher Publikationen.

Vorspann:

Aufgrund der Umsatzsteuernovelle 2003, BGBl. I Nr. 134/2003, und der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. I Nr. 27/2004, wurde die gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen ab dem 1.1.2004 einer neuen Rechtslage unterstellt. Der folgende Beitrag soll die Anwendung der vorgenannten Gesetzesänderungen erleichtern und rechtliche Bedenken unter Einbeziehung aktueller VwGH-Rechtsprechung und gemeinschaftsrechtlicher Überlegungen beseitigen.