Gruppeninterne Umgründungen sollten auf Verlustvorträge des Gruppenträgers, die aus während des Bestehens der Unternehmensgruppe entstandenen Verlusten stammen, keine Auswirkung haben.
In RdW 2010/545, 536, wurde von Gunter Mayr eine interessante Fragestellung hinsichtlich der Auswirkung von gruppeninternen Umgründungen auf den Verlustvortrag des Gruppenträgers aufgeworfen.1 Mayr kommt dabei zum bemerkenswerten Ergebnis, dass eine Umgründung auf Ebene der Gruppenmitglieder zu einem anteiligen Wegfall des Verlustvortrags beim Gruppenträger führen kann.
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