Steuerrecht

Kann eine endbesteuerte verdeckte Gewinnausschüttung beim Gesellschafter Betriebsausgabe sein?

Martin Atzmüller

Nach § 20 Abs 2 EStG sind Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit endbesteuerten Kapitalerträgen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht abzugsfähig. Verdeckte Ausschüttungen wurden durch das Steuerreformgesetz 1993 hinsichtlich natürlicher Personen in die Endbesteuerung einbezogen. Es könnte fraglich sein, ob verdeckte Ausschüttungen, die beim Gesellschafter als zur Einkünfteerzielung verwendet anzusehen sind, als Betriebsausgabe/Werbungskosten berücksichtigt werden können.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 162

15.03.1998
Heft 3/1998
Autor/in

Dr. Martin Atzmüller ist Fachexperte in der Steuersektion des Bundesministeriums für Finanzen.