Ein praxistauglicher Lösungsansatz zehn Jahre nach OGH 2 Ob 225/07p
Zehn Jahre nach der aufsehenerregenden OGH-Entscheidung vom 29. 5. 2008 gibt es zwar einen breiten Meinungsstand und drei Folgeentscheidungen des Höchstgerichts, jedoch noch immer kein durchgängiges und praktisch umsetzbares Lösungsmodell. Ein solches soll in diesem Beitrag aufgezeigt werden.1
Im Konstrukt der GmbH & Co KG prallen zwei, vom Grundsatz und Zugang völlig unterschiedliche Gläubigerschutzmodelle aufeinander. Wenngleich es die GmbH & Co KG schon seit mehr als 100 Jahren gibt, ist die Frage des anzuwendenden Gläubigerschutzkonzeptes bis heute noch nicht abschließend geklärt.
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