(Marschner, FJ 10/2009, S. 331)
Nach Ausführungen zur Besteuerung von in- und ausländischen Kapitalerträgen wird das VfGH-Erk 17. 6. 2009, B 53/08, wonach Werbungskosten bei Kapitalerträgen - auch im Fall einer beantragten Veranlagung - nicht abgezogen werden können, kurz dargestellt. Leider habe sich der VfGH - wie Marscher anmerkt - nicht mit den sE berechtigten Bedenken der Fachliteratur auseinandergesetzt, die dieses Abzugsverbot kritisiert.
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