Artikelrundschau März 2022 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Kapitalertragsteuerabzug künftig auch bei Kryptowährungen (Anderwald, ÖStZ 2022/145, S. 148)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Um der zunehmenden Praxisrelevanz von Kryptowährungen gerecht zu werden und den Steuerpflichtigen Rechtssicherheit zu bieten, habe sich der österr Gesetzgeber entschlossen, die Besteuerung von Kryptowährungen an jene der Wertpapiere anzupassen. Der Gesetzgeber habe die Einkünfte aus Kryptowährungen in das schedulare Besteuerungssystem rund um Kapitaleinkünfte integriert. Das gelte auch für deren Vollzug. Der Kapitalertragsteuerabzug für Kryptoeinkünfte in Ö − der erstmals für nach dem 31. Dezember 2023 generierte Einkünfte gilt − sei international bislang einzigartig. Kein anderes Land innerhalb der Europäischen Union nehme Krypto-Dienstleister in eine vergleichbare Abfuhrpflicht. Um ein strukturelles Vollzugsdefizit in Bezug auf Einkünfte aus Kryptowährungen zu verhindern, scheine ein Kapitalertragsteuerabzug gut geeignet.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/266

18.05.2022
Heft 10/2022